Global Transport and Logistics
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Was müssen Sie als Kunde nach Ende der Brexit-Übergangsphase beachten? Lesen Sie hier in unserer Checkliste mehr zum Import aus Großbritannien.

1) EORI Nummer beantragen

Wenn Sie in Großbritannien oder in der EU27 ansässig sind, dann benötigen Sie als Wirtschaftsbeteiligter eine sog. EORI-Nummer. Die EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification) dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und soll die automatisierte Zollabfertigung erleichtern. Wie Sie diese beantragen, wird hier erläutert.

2) Zolltarifnummer (HS-Klassifikation) Ihrer Waren ermitteln

Zolltarifnummern (11-stellige Nummer) müssen von Ihnen oder Ihrem Zollagenten in die Zollanmeldung eingetragen werden.

Eine korrekte Einreihung Ihrer Ware ist erforderlich, damit Sie oder Ihr Zollagent:

  • ... den korrekten Zollwert ermitteln
  • ... wissen, ob Zölle auf bestimmte Waren anfallen oder ausgesetzt werden
  • ... wissen, ob die Ware präferenzbegünstigt ist
  • ... wissen, ob Sie eine Einfuhrgenehmigung benötigen

Bei Fragen zur Einreihung Ihrer Waren wenden Sie sich bitte an den Zoll.

3) Zollwert ermitteln

  • Sie benötigen den Zollwert zur Bestimmung des anwendbaren Zollsatzes. Der Wert wird auch für statistische Zwecke benötigt.
  • Sie ermitteln den Zollwert gemäß den Zollwertberechnungsmethoden. Diese Methoden finden Sie hier auf der Website der Welthandelsorganisation.

4) Überprüfen, ob die Ware Verboten und Beschränkungen unterliegt

Es gibt Waren, die bei der Einfuhr einer Genehmigungspflicht unterliegen, d. h. Sie müssen vor dem Import eine Einfuhrgenehmigung einholen.

Die Genehmigungen sind häufig erforderlich für den Import und Export von Militärgütern, von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter), von Technologien, Kunstwerken, Pflanzen und Tieren, Medikamenten und Chemikalien.

Weitere Informationen zu den aktuellen Richtlinien für Waren mit Verboten bzw. Beschränkungen sowie für Ein- und Ausfuhrgenehmigungen finden Sie auf den Webseiten des Zolls und den zuständigen Behörden.

5) Warenursprung ermitteln

Durch Ermitteln des Warenursprungs wissen Sie, ob Ihre Ware zollbegünstigt ist (reduzierter Zollsatz oder zollfrei).
In den Richtlinien spricht man von zwei Ursprungsregeln:

  • Ware, die in einem Land vollständig erzeugt oder hergestellt wurde
    oder
  • Ware, deren Herstellung unter Einsatz von Vormaterialien aus verschiedenen Ländern  erfolgte

Die Anwendung der zweiten Ursprungsregel ist umfangreicher, da verschiedene Kriterien zu beachten sind. Nach Ermittlung des Warenursprungs können Sie feststellen, ob die Ware die Voraussetzungen der Anwendung einer Zollpräferenzgewährung erfüllt.
Eine Ware ist präferenzbegünstigt, wenn der Ursprung in der EU oder in GB liegt.

6) Überprüfen, ob Anspruch auf Verfahrenserleichterungen besteht

Für Wirtschaftsbeteiligte gibt es eine Reihe von vereinfachten Zollverfahren: 

  • Zolllager
  • Vorübergehende Verwahrung und Verfahren der Endverwendung
  • Veredelungsverkehrs mit aktiver oder passiver Veredelung (z.B. Reparatur)
  • Ausrüstung oder Messe-Güter
  • Versandverfahren (NCTS)

Bevor Sie sich entscheiden, ob Sie ein spezielles Verfahren anwenden möchten, prüfen Sie zuerst, ob Sie die Voraussetzung für eine Bewilligungserteilung erfüllen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Zoll.

7) Zollanmeldung

Sie können Ihre Zollanmeldung selbst erstellen. Die meisten Unternehmen nutzen dazu jedoch einen Zollagenten.

Wenn DSV Ihre Fracht übernimmt, können wir Sie bei den Zollmodalitäten unterstützen.

Wenn Sie sich für die Beauftragung eines Zollagenten entscheiden, müssen Sie diesem eine Zollvollmacht erteilen und den Zollagenten als direkten Vertreter benennen. DSV kann Sie dabei gerne bei Ihren Zollmodalitäten unterstützen und die erforderlichen Zollvollmachten zur Verfügung stellen. 

8) Einfuhrabgaben

Je nach Einreihung der Waren und deren Ursprungsland müssen Sie Einfuhrabgaben entrichten. Eventuell können auch zusätzliche Zollsätze anfallen, z. B. Antidumping-Zölle.
Für bestimmte Waren aus bestimmten Ländern ist der Zollsatz reduziert oder die Waren können zollfrei eingeführt werden.  Über Ihre Ware können Sie erst nach der Entrichtung der Einfuhrabgaben verfügen oder ein Aufschubkonto beim Zollamt beantragen. 

Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Zolls.

9) Die Archivierung der Zollunterlagen sind unter Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu führen.

 

Brexit Import Checkliste zum Download

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