Global Transport and Logistics
Land auswählen

Land auswählen

myDSV

Wir helfen Ihnen bei der Verzollung. Wir benötigen dazu nur eine Zollvollmacht.

Im Zuge eines harten Brexits, müssen in der EU ansässige Versender zur Fortführung Ihrer Transporte zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zwingend über eine EORI Nummer verfügen. Diese Economic Operators' Registration and Identification Nummer dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und soll die automatisierte Zollabfertigung erleichtern.

Sind Kunden „Selbstverzoller“ und erstellen z.B. via Atlas eigenständig die notwendige Zolldokumentation, müssen diese jeweils vorab dem operativen Kontakt bei DSV per Mail zugestellt werden. Sollte DSV jedoch im Kundenauftrag die Verzollung durchführen und somit als Zollagent agieren, benötigen wir von unseren Kunden vorab eine Zollvollmacht. In diesem Dokument benennt der Kunde DSV als direkten Vertreter im Kundenauftrag Zollformalitäten durchzuführen. Dies gilt sowohl für Export- bzw. Importdeklarationen. Wenn DSV als Zollagent keine vollständige Zollvollmacht vorliegen hat, können wir die betreffenden Sendungen im Falle eines No Deal Brexit als Vertreter leider nicht zollrechtlich abwickeln.

Zentrale Adresse für Zollvollmachten:
DSV Road GmbH
Shared Service Centre
Nirostastraße 3
47807 Krefeld

Downloads

Zollvollmacht Dauer Export - DSV Road
Zollvollmacht Dauer Import - DSV Road

Zollvollmacht Single Export - DSV Road
Zollvollmacht Single Import - DSV Road


Haben Sie Fragen?

Unsere Zollexperten helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns und wir finden die richtige Lösung für Ihre Bedürfnisse.

Kontaktieren Sie uns bezüglich des Brexit