Global Transport and Logistics

DE / DE

myDSV

Angebot anfordern

So verhandeln Sie einen Logistikdienstleistungsvertrag

Die Aushandlung eines Logistikdienstleistungsvertrags erfordert Geduld und Liebe zum Detail. Als Versender könnten Sie lange Zeit mit Ihrem Logistikdienstleister zusammenarbeiten, insbesondere bei Lagerdienstleistungen mit langer Vertragsdauer und schwierigen Ausstiegsklauseln.

Seien Sie bei Verhandlungen pragmatisch und beginnen Sie mit der Frage: "Gibt es Klauseln, die nicht verhandelbar sind?" Auf diese Weise können Sie Show-Stopper frühzeitig erkennen. Bei den anderen Klauseln können vernünftige, gut begründete Einwände in der Regel durch Geben und Nehmen beigelegt werden. Ein Vertrag, bei dem eine Partei alles nimmt und sich weigert, nachzugeben, hat eine schwache Basis und wird in der Regel dazu führen, dass die andere Partei weggeht. Die meisten Verträge sind daher das Ergebnis ausgewogener Kompromisse.
 
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Standardvertragsklauseln für die Lagerlogistik, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Ein offener Dialog und das Verständnis der Auswirkungen dieser Klauseln auf beide Seiten helfen Ihnen bei Ihren Verhandlungen.
 

In Logistikdienstleistungsverträgen zu beachtende Klauseln

  1. Geltungsbereich der Vereinbarung
  2. Exklusivität und / oder Mindestvolumen
  3. Haftung für direkte und indirekte Schäden
  4. KPIs und Bonus-Malus
  5. Geschäftsbedingungen
  6. Vertragslaufzeit und Kündigungsklausel
  7. Preisindexierung
  8. Rechtswahl und Gerichtsstand
  9. Pfand- und Zurückbehaltungsrechte
 

1. Geltungsbereich der Vereinbarung

Der Umfang einer Logistikvereinbarung ist eine detaillierte Prozessbeschreibung der im Vertrag abgedeckten Dienstleistungen und der Ergebnisse, die diese Dienstleistungen erzielen sollen.
 
Warum das wichtig ist: Oft sind die im Vertragsumfang enthaltenen Dienstleistungen nicht klar beschrieben. Dies führt in zahlreichen folgenden Abschnitten zu Unklarheiten. Zum Beispiel: Ein Versender kann "Lagerhaltung" so interpretieren, dass es das gesamte Leistungsspektrum vom Eintreffen der Waren im Lager bis zum Verlassen des Lagers umfasst. Im Gegensatz dazu kann ein Logistikdienstleister unter "Lagerhaltung" nur die Lagerhaltung verstehen. In diesem Fall werden im Vertrag die in „Lagerhaltung“ enthaltenen Dienstleistungen nicht klar festgelegt und Klauseln zu KPIs und Haftung müssen auf verschiedene Weise interpretiert werden.
 
Was ist bei Verhandlungen zu beachten: Um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden, beschreiben Sie klar, welche Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung erbracht werden. Bekannte Beispiele für Grauzonen sind das Laden, Verstauen und Entladen im Rahmen eines Beförderungsvertrags. Prüfen Sie immer, ob das im Kaufvertrag vereinbarte Incoterm den Verpflichtungen des Spediteurs hinsichtlich Be- oder Entladen entspricht. Beginnen Sie die Vereinbarung mit einer Präambel in der das Gesamtziel angegeben ist. Eine Präambel enthält Fakten und Umstände, die für eine oder beide Parteien relevant sind, und hilft bei der Auslegung der Klauseln der Vereinbarung im Streitfall.
 
 

2. Exklusivität und / oder Mindestvolumen

Exklusivität bezieht sich auf das Recht eines Logistikdienstleisters auf das Gesamtvolumen eines Versenders. In Logistiklagerverträgen werden Exklusivität und Mindestvolumen normalerweise als Anzahl der eingelagerten Paletten sowie als eingehende und ausgehende Bewegungen ausgedrückt. Wenn die Verteilung enthalten ist, wird auch die Anzahl der Sendungen angegeben.
 
Warum das wichtig ist: Der wichtigste Faktor, der die Logistikkosten beeinflusst, ist das Volumen. Die Logistik ist von Natur aus eine volumengetriebene Branche. Da Mengen auch das wichtigste Verhandlungsinstrument für Versender sind, um Rabatte zu erhalten, ist es kurzfristig von Vorteil, das günstigste Volumenszenario darzustellen. Dennoch werden erhebliche Mengenunterschiede nach Vertragsbeginn in den meisten Fällen die Diskussion über die Zinssätze wieder eröffnen.
 
Was ist bei Verhandlungen zu beachten: Einerseits ist es in vielen Fällen schwierig, Volumenentwicklungen genau vorherzusagen. Andererseits bedeutet weniger Volumen für den Logistikdienstleister, dass der Vertrag weniger rentabel oder sogar verlustbringend ist. Exklusivität macht Versender anfälliger, wenn Logistikdienstleister eine Underperformance aufweisen, und bietet nur begrenzte Möglichkeiten, schnell zu reagieren, um dies zu korrigieren. Kosten / Preise und Mengen sind der Schlüssel. Auch wenn Exklusivität und Volumen im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt werden, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein Versender die Art und das Volumen des Geschäfts wie in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben frei ändern kann. Beschreiben Sie klar die Auswirkungen erheblicher Mengenrückgänge oder -erhöhungen und deren Auswirkungen auf die ausgehandelten Tarife.
Kiste Handle with Care Logistikverträge

3. Haftung für direkte und indirekte Schäden

Direkte und indirekte Schäden sind Schäden, die durch einen Fehler des Dienstleisters oder Versenders oder durch einen anderen Verstoß gegen eine oder mehrere Vertragspflichten einer Partei entstehen. Es ist selbstverständlich, dass der Versender möchte, dass der Dienstleister die Haftung für Schäden jeglicher Art übernimmt. Gleichzeitig erwartet der Versender, dass der Dienstleister wettbewerbsfähige Tarife anbietet. Diese Tarife müssen jedoch eine Versicherungsprämie enthalten, um das Risiko eines Schadens abzudecken. Darüber hinaus achten die Dienstleister darauf, sich nicht für potenzielle erhebliche Sekundärschäden wie indirekte Schäden und / oder Folgeschäden haftbar zu machen.
 
Warum das wichtig ist: Die Versender möchten natürlich sicherstellen, dass die Logistikdienstleister ihre Produkte gut pflegen. Strafen im Schadensfall stellen sicher, dass die Produkte mit Sorgfalt behandelt werden. Es ist jedoch weniger klar, welche Schäden durch versäumte oder stornierte Bestellungen oder Flüge oder Verzögerungen bei der Produktlieferung entstehen. Die beiden letztgenannten Verlustbeispiele treten logischerweise auf, weil das Produkt durch das direkte oder indirekte Verschulden des Logistikdienstleisters beschädigt oder verspätet wurde. Die Einbeziehung der Haftung des Logistikdienstleisters ist komplex. Oft geht es eher darum, sich gegen Geschäftsrisiken zu versichern, als nur dafür zu sorgen, dass die Produkte mit Sorgfalt behandelt werden.
 
Was ist bei Verhandlungen zu beachten: Aus Sicht eines Logistikdienstleisters ist die Haftung für Produktschäden eine Möglichkeit für den Versender, sicherzustellen, dass der Dienstleister sein Möglichstes unternimmt, um die Produkte mit Sorgfalt zu behandeln. Aus Sicht des Versenders wird diese Haftung für Produktschäden manchmal als vollständige Deckung aller möglichen Schäden in der Lieferkette angesehen. Während es die natürliche Tendenz sein könnte, der Partei, die sich im physischen Besitz der Waren befindet, Schaden oder Verlust zuzuweisen, ist es in Handel und Gewerbe üblich, die Haftung oder den Umfang der Haftung von Logistikdienstleistern zu begrenzen.
 
Für einige Vertragsarten ist die Haftung durch einen Industriestandard oder sogar gesetzlich begrenzt (z. B. CMR). Dies ist bei Beförderungsverträgen der Fall, bei denen die Haftung je nach Beförderungsart üblicherweise auf einen bestimmten Betrag pro Kilogramm Bruttogewicht begrenzt ist. Beachten Sie jedoch, dass diese Einschränkung nur für die Hauptpflichten des Beförderers gilt. Andere Verpflichtungen des Logistikdienstleisters, die weder einem Beförderungsvertrag noch einem branchenüblichen Haftungsstandard unterliegen, können vertraglich geregelt werden.
 
Wenn ein 3PL eine höhere Haftung für die Waren übernimmt, wirkt sich dies auf die Tarife aus, da eine erhöhte Haftung bei einer externen Versicherungsgesellschaft rückversichert werden muss. Der Logistikdienstleister verpflichtet sich in der Regel, für direkte Schäden an den Produkten bis zu einer bestimmten Menge pro Kilogramm und / oder Zwischenfall gemäß Industriestandards zu haften. Die Haftung für Schäden, die diesen Betrag überschreiten, kann nur durch eine separate Versicherung gedeckt werden, die entweder vom Versender oder vom Logistikdienstleister im Namen des Versenders abgeschlossen wird. Da es praktisch unmöglich ist, sich gegen indirekte Schäden und / oder Folgeschäden zu versichern, können Logistikdienstleister hierfür keine Haftung übernehmen.
 
 

4. KPIs und Bonus-Malus

Key Performance Indicators (KPIs) sind Metriken zur Messung der Servicequalität. In einem Vertriebsvertrag wäre ein typischer KPI der Prozentsatz der pünktlichen Lieferungen. Bonus-Malus ist ein System, das es dem Versender ermöglicht, einen Teil seiner Zahlung für die Dienstleistungen im Falle einer Underperformance zurückzuhalten, und es ermöglicht dem 3PL, zusätzliche Gebühren zu erheben, wenn die vereinbarten KPIs überschritten werden.
 
Warum das wichtig ist: Qualität ist normalerweise mit Kosten verbunden. Insbesondere eine Qualität, die das für Logistikvorgänge übliche Niveau überschreitet, bedeutet häufig eine zusätzliche Abwicklung, die zusätzliche Kosten verursacht. Die Versender wollen offensichtlich den besten Service. 3PLs müssen diese Erwartungen gegen die Kosten abwägen.
 
Was ist bei Verhandlungen zu beachten: KPIs sind ein nützliches Instrument, um die Leistung des Spediteurs zu messen und die Erwartungen des Versenders klar zu umreißen. Überlegen Sie sorgfältig, welche Ziele in einem Service Level Agreement (SLA) erreicht werden müssen. Wenn ein SLA lediglich als Leistungsüberwachung dienen soll, würde es ausreichen, es in eine regelmäßige Leistungsüberprüfung einzubeziehen. Wenn das SLA jedoch Qualitätsniveaus sichern soll, sollten die Konsequenzen der Nichteinhaltung dieser Niveaus im SLA klar angegeben werden. Zu diesen Konsequenzen gehören normalerweise eine vertragliche Geldbuße und eine maximale Zeit, um die erforderlichen Serviceverbesserungen zu realisieren. Wenn diese Verbesserungen nicht realisiert werden, führt dies letztendlich zur Kündigung des Vertrags. Auf der anderen Seite könnte im Falle einer Überperformance ein Bonus vereinbart werden, der dem Dienstleister einen Anreiz zur Verbesserung gibt.
 
 

5. Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines Logistikvertrags. Sie decken alle Bereiche ab, die nicht vertragsspezifisch sind, sondern für das gesamte Unternehmen gelten. Angelegenheiten, die die Leistung des Logistikdienstleisters in bestimmten Teilen des Betriebs abdecken, sind nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.
 
Warum das wichtig ist: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind bei der Ausarbeitung eines Vertrags hilfreich, da sie viele Standardbestimmungen enthalten, damit der Vertrag selbst schlank und damit transparenter bleibt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jedoch üblicherweise nur für eine Partei erstellt. Einseitige Geschäftsbedingungen können das vertragliche Gleichgewicht verzerren, das die Interessen beider Vertragsparteien widerspiegelt.
 
Was ist bei Verhandlungen zu beachten: Ein Problem mit den Geschäftsbedingungen ist der sogenannte Kampf der Formulare, bei dem der Käufer die Kaufbedingungen anwendet und die ausführende Partei widersprüchliche Lieferbedingungen anwendet. In der Praxis werden Einkaufsbedingungen häufig so entworfen, dass sie auf einen Vertrag über den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen im Allgemeinen angewendet werden. Diese Einkaufsbedingungen sind für einen Logistikvertrag in der Regel weniger relevant, insbesondere für Beförderungsverträge. Um das Problem bei internationalen oder grenzüberschreitenden Diensten noch zu verschärfen, variiert die gesetzlich oder gesetzlich vorgeschriebene Lösung je nach Staat. Daher kann es besonders wichtig sein, die Wahl des Rechts (und des Gerichts) zu berücksichtigen. Im Allgemeinen sind Logistikbedingungen, die die Interessen beider Parteien abdecken, wichtig, um alle Probleme zu lösen, die nicht direkt im Vertrag festgelegt sind. Seien Sie jedoch vorsichtig, wenn Sie Vertragsbedingungen einbeziehen, die erheblich von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Für einige Verkehrsträger liegt eine Lösung sowohl im Kampf der Formulare als auch in den einseitigen branchenspezifischen Geschäftsbedingungen, die von (Vertretern) sowohl von Käufern als auch von Dienstleistern ausgearbeitet werden.
 
 

6. Vertragslaufzeit und Kündigungsklausel

Die Vertragslaufzeit ist die Dauer des Logistikvertrags. In der Kündigungsklausel werden die Gründe oder Ereignisse während der Vertragslaufzeit aufgeführt, die eine vorzeitige Kündigung des Vertrags durch den Versender rechtfertigen würden.
 
Warum das wichtig ist: Aus offensichtlichen Gründen profitieren Logistikdienstleister von der Maximierung der Laufzeit von Logistikverträgen. Die Länge hängt vom Aufwand und anderen Investitionen ab, die mit der Inbetriebnahme und Umsetzung des Vertrags verbunden sind. Für Versender ermöglichen kürzere Vertragslaufzeiten eine häufigere Neuverhandlung von Vertragsbedingungen mit dem Ziel, die Tarife zu senken. Zu den üblichen Verhandlungspunkten gehören das genaue Datum des Vertragsbeginns, der Zeitraum, in dem ein verlängerter Vertrag vereinbart werden muss, sowie die Kündigungsfrist und die Verlängerungsfrist. Kündigungsklauseln sind häufig Streitpunkte, da die Versender sie bei schwerwiegenden Problemen als „Fluchtweg“ betrachten. Für Logistikdienstleister bedeutet die Kündigung von Verträgen große finanzielle Verluste, da Investitionen in den Aufbau des Betriebs nicht erstattet werden können.
 
Was ist bei Verhandlungen zu beachten: Vereinbaren Sie immer eine Vertragslaufzeit und / oder eine Kündigungsfrist. Legen Sie klare und eindeutige Kündigungsklauseln, ein Kündigungsdatum und eine Kündigungsfrist fest. Wenn es keine solche Vereinbarung gibt, müsste eine angemessene Kündigungsfrist vom Gericht festgelegt werden. Die Auslegung von „angemessen“ durch das Gericht entspricht nicht immer den Ansichten beider Parteien. Achten Sie bei der Auswahl der Vertragslaufzeit darauf, ob der Vertrag Mindestbestellmengen (garantierte Mengen) und Exklusivität vorsieht. In diesem Fall muss der Versender sicher sein, dass er beide Klauseln für die gesamte Vertragslaufzeit erfüllen kann. Auch wenn im Vertrag keine Mengengarantien enthalten sind, hat der Beförderer in vielen Fällen Anspruch auf ein bestimmtes Volumen, das in der Vorperiode gemäß den Vertragsbedingungen generiert wurde. Mit anderen Worten, selbst wenn keine Mindestbestellmenge vereinbart wurde, kann der Logistikdienstleister häufig immer noch mindestens eine „nachhaltige“ Bestellmenge verlangen.
 
Obwohl Verträge häufig beide Themen in denselben Klauseln abdecken, ist zu beachten, dass zwischen Vertragsablauf und Kündigung während der Vertragslaufzeit ein wichtiger Unterschied besteht. Letzteres ist in der Regel auf schwerwiegende Mängel des Logistikdienstleisters zurückzuführen. Geben Sie im Vertrag im Voraus an, welche Mängel als „schwerwiegend“ und damit als Kündigungsgrund gelten. Dies ist besonders wichtig in Kombination mit Exklusivität.
 
 

7. Preisindexierung

Die Preisindexierung ist eine jährliche Übung zur Anpassung der Logistiktarife mithilfe eines Preisindex, um den Wert des Vertrags nach Inflation und Preisschwankungen auf Marktebene aufrechtzuerhalten.
 
Warum das wichtig ist: Der Preisindex ist der einfache Teil, da die Indexierung von staatlichen Institutionen auf Makroebene berechnet wird. Ein häufig gehörtes Argument ist, dass die Indexierung nur für Kosten gelten sollte, die der Inflation unterliegen. Die Indexierung wird manchmal auch als Verhandlungshebel in Diskussionen über kontinuierliche Verbesserungen verwendet. Die Indexierung auf der Grundlage des „Marktpreisniveaus“ wird noch stärker diskutiert. Angesichts der Langfristigkeit der meisten Logistikverträge und der Volatilität auf dem Markt fällt es Logistikdienstleistern häufig schwer, die Transportkosten beispielsweise in zwei Jahren vorherzusagen. Die Indexierung der Arbeits- und Mietkosten auf Jahresbasis ist ein gängiger Ansatz bei langfristigen Verträgen.
 
Was ist bei Verhandlungen zu beachten: Überlegen Sie genau, welcher Index für die Berechnung verwendet werden soll. Der gewählte Index muss so genau wie möglich mit dem tatsächlichen Vertragsgegenstand übereinstimmen. Einige Bestandteile der Vergütung werden in der Regel separat indexiert, insbesondere die Kraftstoffkosten. Wenn der Vertrag eine separate Kraftstoffklausel enthält, stellen Sie sicher, dass diese in beide Richtungen funktioniert, d.h. dass der Käufer bei sinkenden Kraftstoffkosten entschädigt wird und der Spediteur bei steigenden Kraftstoffpreisen einen Zuschlag erheben kann. Vermeiden Sie eine Doppelindexierung, indem Sie sicherstellen, dass die Preisindexierungsklausel nicht auch Kraftstoff enthält. Manchmal möchten Versender die Preisindexierung gegen eine kontinuierliche Verbesserung abwägen. Jedoch, ist es am besten, die kontinuierliche Verbesserung von der Indexierung zu trennen und sie stattdessen in eine separate Klausel aufzunehmen. Bei der Indexierung des Marktpreisniveaus schwanken Transportdienstleistungen mit geringen oder keinen Konsolidierungssynergien (z. B. volle Lkw-Ladungen, Teilladungen oder Containertransporte) stark nach Bedarf. Da diese Dienstleistungen fast vollständig an Subunternehmer vergeben werden, ist es normalerweise nicht möglich, einen festen Preis für Zeiträume von mehr als einem Jahr, manchmal sogar weniger, zu garantieren. Eigene Dienste oder Dienste mit hohen Konsolidierungssynergien reagieren weniger empfindlich auf plötzliche Preisschwankungen.
 
 

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

In diesem Teil des Logistikvertrags wird beschrieben, nach welchem Recht künftige Streitigkeiten beigelegt werden und wo sich das Gericht befindet, an dem Rechtsstreitigkeiten stattfinden.
 
Warum das wichtig ist: Wenn sich der Versender, der Logistikdienstleister und der zukünftige Logistikbetrieb alle im selben Land befinden, ist diese Klausel kaum ein Problem. Komplizierter wird es, wenn sich der Hauptsitz des Versenders in Land A befindet und sich der zukünftige Logistikbetrieb in Land B befindet (manchmal sogar auf einem anderen Kontinent). Bei Großaufträgen erhöht der Standort des Hauptsitzes des Logistikdienstleisters, in dem sich die Rechtsabteilung befindet, die Komplexität. Selbstverständlich bevorzugen alle Parteien das Recht ihres Landes und ein Gericht, das so nah wie möglich an ihrem Heimatland liegt.
 
Was ist bei Verhandlungen zu beachten: Die Wahl des Rechts und des Gerichtsstands kann für den Ausgang eines Falles entscheidend sein, selbst wenn einheitliches Recht aus internationalen Verträgen wie in der Europäischen Union gilt. Gerichte in verschiedenen Mitgliedstaaten können zu diametral entgegengesetzten Auslegungen gelangen. Ein besonderes Beispiel, bei dem Unterschiede in der Auslegung festgestellt wurden, ist die Feststellung, ob Schäden durch vorsätzliches Fehlverhalten des Dienstleisters verursacht wurden. Was als vorsätzliches Fehlverhalten zu qualifizieren ist, ist wichtig, da es dem Beförderer sein Recht auf beschränkte Haftung entzieht. Der praktische und logische Ansatz besteht darin, das für das Land geltende Recht anzuwenden, in dem die meisten Aktivitäten ausgeführt werden.
Seefrachtcontainer Markierung Logistikverträge

9. Pfand- und Zurückbehaltungsrechte

Pfand- und Zurückbehaltungsrechte beziehen sich auf das Recht des Logistikdienstleisters, die Waren des Versenders zurückzuhalten oder diese Waren bei unbezahlten Rechnungen sogar zu verkaufen.
 
Warum das wichtig ist: Aus Sicht eines Versenders ist es besorgniserregend, nicht auf seine Waren zugreifen zu können. Ein weiteres Problem besteht darin, dass diese Regel bei Meinungsverschiedenheiten über Rechnungen als Hebel eingesetzt werden kann. Aus Sicht eines Diensteanbieters bieten diese Rechte ein gewisses Maß an Sicherheit, dass er für seine Dienste bezahlt wird.
Was ist bei Verhandlungen zu beachten: Probleme mit Pfandrechten und Zurückbehaltungsrechten stehen selten in direktem Zusammenhang mit den Waren, die vom Logistikdienstleister gehalten werden. Stattdessen werden Linien- und Aufbewahrungsrechte in der Regel ausgeübt, um die Begleichung nicht bezahlter Rechnungen für frühere Sendungen durchzusetzen. Noch wichtiger ist, dass Aufbewahrungsrechte manchmal nicht zwischen Versendern und Dienstleistern geltend gemacht werden, sondern irgendwo in der Kette der Subunternehmer. Es ist manchmal schwierig, dies zu verhindern. Wenn die Waren jedoch einen bestimmten Wert aufweisen oder ein besonderes Interesse an einer pünktlichen Lieferung und entsprechenden vertraglichen Bußgeldern im Verkaufs- oder Liefervertrag besteht, sollte der Versender die daraus resultierenden Risiken sorgfältig abwägen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte werden irgendwo in der Logistikkette geltend gemacht. Um Probleme zu vermeiden, wählen Sie einen finanziell stabilen Logistikdienstleister, der die verschiedenen Schritte in der Lieferkette koordiniert und Subunternehmer zentral verwaltet.
 
 
 
Sind Sie bereit, Ihren Logistikdienstleistungsvertrag auszuhandeln oder neu zu verhandeln? Unsere Experten teilen gerne ihre Ratschläge und Erkenntnisse mit.


Haben Sie Fragen?

Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns und wir finden die passende Lösung für Sie.

Kontaktieren Sie uns Solutions