Brexit: Großbritannien verlässt die EU am 31. Januar 2020 und startet Übergangsphase
Großbritannien und die Europäische Union wollen sich in einer elfmonatigen Übergangsphase auf ein Handelsabkommen verständigen. Änderungen, die den Verkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich betreffen, werden voraussichtlich erst am 01. Januar 2021 in Kraft treten.
Großbritannien und die Europäische Union wollen sich in einer elfmonatigen Übergangsphase auf ein Handelsabkommen verständigen. Änderungen, die den Verkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich betreffen, werden voraussichtlich erst am 01. Januar 2021 in Kraft treten.
Am 01. Februar 2020 tritt Großbritannien in eine elfmonatige Übergangsphase ein, in der sich das Land in Bezug auf den Versand, den Zoll und die Vorschriften so verhält als wäre es weiterhin Teil der EU. Es gibt also noch keine Änderung der Verfahren, der Dokumentation oder der Betriebsabläufe. Kunden können ihre Sendungen nach und von Großbritannien weiterhin wie gewohnt buchen.
Aber denken Sie daran, dass am Ende der Übergangszeit ein „harter operativer Brexit" sehr wahrscheinlich ist und alle Sendungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU über eine Zolldokumentation verfügen müssen. Gleichzeitig werden alle Handelsabkommen, die Nicht-EU-Länder mit der EU haben, nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten. Wenn Sie also von einem der Länder, mit denen die EU ein Abkommen hat, mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben, können sehr große Veränderungen anstehen, die Sie berücksichtigen müssen.
Die Liste der EU-Handelsabkommen befindet sich auf der Website der EU. Diese umfasst auch Japan, Mercosur, Australien, Singapur und Kanada. Der Verlust dieser Abkommen kann große Auswirkungen auf Sie haben, wenn Sie nach oder von Großbritannien und einem dieser Länder aus versenden. Das Vereinigte Königreich verhandelt derzeit über seine eigenen Handelsabkommen auf der ganzen Welt, daher ist es wichtig, den Fortschritt dieser Abkommen zu verfolgen.
DSV beobachtet die politischen Entwicklungen weiterhin genau und ist gut auf den „harten Brexit" vorbereitet, der 2019 mehrfach verschoben wurde. In diesem Zuge wurden Systeme aktualisiert, um die zusätzlichen Zollerklärungen zu verwalten, die zukünftig erforderlich sein werden. Aber die Zolldokumentation liegt in der Verantwortung des Versenders und nicht von DSV als Spediteur. Also denken Sie bitte daran, dass Sie am 01. Januar 2021 sehr wahrscheinlich vom Brexit betroffen sein werden, wenn Sie jegliche Form des Handels mit dem Vereinigten Königreich betreiben und Sie entsprechende Vorbereitungen treffen müssen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie relevante Regierungs- und EU-Newsfeeds abonnieren, um auf dem Laufenden zu bleiben und unnötige Verzögerungen oder Kosten am Ende der Übergangszeit und darüber hinaus zu vermeiden. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner bei DSV. Wir halten Sie weiterhin über die neusten Entwicklungen auf dem Laufenden.
Laden Sie hier unsere Checkliste herunter, um sich auf das Ende der Übergangszeit vorzubereiten.