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Neue Regelung des EU-Mobilitätspakets

Das am 9. Juli 2020 vom Europäischen Parlament verabschiedete EU-Mobilitätspaket stellt bereits jetzt neue Anforderungen an die Transportbranche.

Das am 9. Juli 2020 vom Europäischen Parlament verabschiedete EU-Mobilitätspaket stellt bereits jetzt neue Anforderungen an die Transportbranche.

Lesen Sie dazu auch „EU-Mobilitätspaket im Landverkehr“ unter www.de.dsv.com/unternehmen/latest-news/2020/06/Mobilitaetspaket.

Der erste Teil des EU-Mobilitätspakets enthält eine Änderung der Lenkzeitverordnung, die am 20. August 2020 in Kraft getreten ist. Diese verpflichtet Transportunternehmer, die Arbeit der Fahrer so zu planen, dass der einzelne Fahrer alle vier Wochen seine Wohnung oder das Betriebsgelände des Transportunternehmers für die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit erreichen kann.

In der Praxis bedeutet die neue Regelung, dass zukünftig alle Transportunternehmer folgendes tun müssen:

  • die Transportwege so planen, dass die Fahrer alle vier Wochen zurückkehren können
  • alle Reisekosten im Zusammenhang mit der Rückkehr der Fahrer übernehmen
  • die notwendigen Unterlagen über Zeitpläne und Reisekosten aufbewahren, um sie auf Verlangen der Kontrollbehörden vorzulegen

Bei DSV Road sehen wir die neue Regelung als einen positiven Schritt, um bessere Arbeitsbedingungen für die Fahrer zu gewährleisten. Auf der anderen Seite wird die Regelung aber auch eine zusätzliche administrative Belastung für den einzelnen Spediteur bedeuten und sich auf die Höhe der Betriebs- und Kapazitätskosten auswirken.

Es wird erwartet, dass die Behörden der verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten in den nächsten Wochen die notwendigen Richtlinien für die Dokumentation und Kontrolle zur Einhaltung der neuen Regel herausgeben werden.

Wir werden die Umsetzung der neuen Lenkzeitverordnung selbstverständlich genau verfolgen und Sie über die Situation bzw. Auswirkungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie der übrigen europäischen Länder auf dem Laufenden halten.