Brexit-Update: B2C-Sendungen nach Großbritannien und empfohlene Lieferbedingungen
DSV Road setzt die Annahme und Zustellung von B2C-Sendungen in das Vereinigte Königreich ab dem 01.01.2021 bis auf Weiteres aus.
DSV Road setzt die Annahme und Zustellung von B2C-Sendungen in das Vereinigte Königreich ab dem 01.01.2021 bis auf Weiteres aus.
Das Vereinigten Königreich und die Europäischen Union konnten sich weiterhin nicht auf ein Handelsabkommen einigen, so dass Großbritannien voraussichtlich ab 01.01.2021 nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion sein wird.
B2C-Sendungen
Aufgrund des fehlenden Handelsabkommens und der damit verbundenen zolltechnischen Abwicklung werden insbesondere auch Zustellungen an Privatleute erschwert. Aus diesem Grund setzt DSV die Annahme und Zustellung von B2C-Sendungen ab dem 01.01.2021 bis auf Weiteres aus.
Lieferbedingungen
Des Weiteren empfehlen wir unseren Kunden ihre Lieferbedingungen mit Geschäftspartnern zu überprüfen und den Incoterm® DDP im Drittlandsgeschäft auf DAP zu ändern. Bei der Lieferbedingung DDP ist der Käufer aufgrund der fehlenden Verfügungsmacht zum Zeitpunkt der Abfertigung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.