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Brexit-Update: MRN-Nummer auch für Sendungen unter 1.000 Euro Warenwert

Aufgrund des nahenden Brexits ist ab 1. Januar 2021 auch für Sendungen mit einem Warenwert von unter 1.000 Euro eine Registriernummer der Ausfuhranmeldung, die sogenannte Master Reference Number (MRN) Pflicht.

Aufgrund des nahenden Brexits ist ab 1. Januar 2021 auch für Sendungen mit einem Warenwert von unter 1.000 Euro eine Registriernummer der Ausfuhranmeldung, die sogenannte Master Reference Number (MRN) Pflicht.

Die MRN wird in der Regel nach der vollständiger Zollanmeldung ausgestellt und muss DSV vor Transportbeginn mitgeteilt werden. Um zusätzliche Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden, müssen unsere Fahrer den Nachweis mitführen, dass eine Zollanmeldung abgegeben wurde. Neben der EORI Nummer ist daher auch für jede abgegebene Zollanmeldung die MRN notwendig.

Für die Zeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Zollunion haben sowohl Frankreich als auch Großbritanniens ein Kontrollsystem eingeführt, um den Transitverkehr zu überwachen. Bisher galt die Regel für Sendungen ab einem Warenwert von 1.000 Euro. Nach neuen Aussagen der Zollbehörden müssen nun allerdings auch Sendungen mit einem Warenwert von unter 1.000 Euro im französischen „Smart Border“ System erfasst werden. Gleiches gilt für das britische System GVMS. Sollten Sendungen ohne MRN geladen sein, müssen sich die Lkw in lange Warteschlangen einreihen und es kommt zu deutlichen Verzögerungen bei der Grenzüberquerung.