EU-Mobilitätspaket
Am 8. Juli 2020 hat die Europäische Kommission mehrheitlich das sogenannte Mobilitätspaket beschlossen. Mit den neuen Vorschriften sollen die Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern verbessert werden. Die Auswirkungen dieser Reform werden je nach Art des Transports und Land, in dem der Transport stattfindet, unterschiedlich sein und können auch die zukünftige Preisstruktur beeinflussen.
Am 8. Juli 2020 hat die Europäische Kommission mehrheitlich das sogenannte Mobilitätspaket beschlossen. Mit den neuen Vorschriften sollen die Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern verbessert, besondere Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im grenzüberschreitenden Verkehr eingeführt und die Bestimmungen über den Marktzugang im Güterkraftverkehr aktualisiert werden. Innerhalb unterschiedlicher Fristen werden einige Vorschriften verändert bzw. neu eingeführt, so gilt seit August 2021 eine neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung. Änderungen bei der Entsendung der Fahrer und Regeln zum Markt- und Berufszugang sowie bei der Kontrollrichtlinie werden erst im Februar bzw. Mai 2022 in Kraft treten.
Die Auswirkungen dieser Reform werden je nach Art des Transports und Land, in dem der Transport stattfindet, unterschiedlich sein und können auch die zukünftige Preisstruktur beeinflussen.
Das Mobilitätspaket der Europäischen Kommission umfasst drei Initiativen zur Steuerung des gewerblichen Straßengüterverkehrs in der Europäischen Union.
Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeiten: Die Verordnung verpflichtet Fahrer unter anderem zu einer regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit (mindestens 45 Stunden) außerhalb des Fahrzeuges. Zudem besteht eine prinzipielle Heimkehrpflicht der Fahrer nach vier Wochen. Darüber hinaus muss ab voraussichtlich Februar 2022 jeder Grenzübertritt dokumentiert werden.
Änderungen bei den Markt- und Berufszugangsvoraussetzungen: Unter anderem müssen Lkw in Zukunft alle acht Wochen zu ihrer Niederlassung zurückkehren. Weiterhin sind nur drei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an eine internationale Güterbeförderung möglich. Anschließend müssen Lkw vier Tage pausieren, bevor weitere Kabotagefahrten durchgeführt werden dürfen.
Änderungen bei der Entsendung des Fahrpersonals: Auf dem Weg zum Bestimmungsland und auf dem Rückweg ist ein zusätzlicher Vorgang der Beladung und/oder Entladung in beide Richtungen zugelassen oder kein zusätzlicher Vorgang auf dem Hinweg und zwei zusätzliche Vorgänge auf dem Rückweg (bilaterale Beförderungen sind von der Entsenderichtlinie ausgeschlossen).
Das Mobilitätspaket stellt die bisher größte Änderung der EU-Straßenverkehrsvorschriften dar. Weitere Einzelheiten zur EU-Strategie für den Straßenverkehr finden Sie auf der Website des BMVI.