Brexit: Verschärfung der britischen Zollkontrollen
Zum 1. Januar 2022 treten im Rahmen des Brexits Änderungen beim Warenverkehr von der EU nach Großbritannien in Kraft. Damit DSV Transporte nach Großbritannien auch zukünftig wie gewohnt abwickeln kann, wird Kunden empfohlen sich vorab über die wichtigsten Neuerungen zu informieren und diese bei der Vorbereitung von Sendungen zu berücksichtigen.
Zum 1. Januar 2022 treten Änderungen beim Warenverkehr von der EU nach Großbritannien in Kraft. Dies geschieht im Rahmen des von der britischen Regierung veröffentlichten Leitfadens „The Border with the European Union: Importing and Exporting Goods“ (ehemals Border Operating Model) für den Import von Waren aus der Europäischen Union (EU) nach Großbritannien. Britische Zollkontrollen und -formalitäten für Einfuhren aus der EU werden hierbei schrittweise eingeführt.
Damit DSV Transporte nach Großbritannien auch zukünftig wie gewohnt abwickeln kann, wird Kunden empfohlen sich vorab über die wichtigsten Neuerungen zu informieren und diese bei der Vorbereitung von Sendungen zu berücksichtigen.
Was ändert sich zum 1. Januar 2022?
- Die Voranmeldung über das Government Vehicle Management System (kurz: GVMS) wird verpflichtend
- Die UKCA Kennzeichnung ersetzt die CE Kennzeichnung in Großbritannien (Achtung: Nur in Großbritannien, nicht für die EU und Nordirland)
- Es werden vollständige Grenzkontrollen für Importe nach Großbritannien durchgeführt (alle bisherigen Ausnahmeregelungen fallen weg)
Was müssen Kunden beachten?
- Wir benötigen für jede Sendung (unabhängig vom Warenwert) ein Ausfuhrbegleitdokument / MRN
- Bei kostenlosen Lieferungen benötigen wir eine Proforma-Rechnung mit Warenwert zu Zollzwecken
- Auf der Rechnung oder anderen Dokumenten, wie der Packliste oder dem Lieferschein, müssen folgende Informationen zwingend vorhanden sein:
- Incoterm
- Packstückanzahl
- Brutto- und Nettogewicht der Sendung
- HS Code (bei mehreren HS Codes ist eine Aufstellung der Brutto- und Nettogewichte je HS Code nötig)
- Country of Origin / Warenursprung
- EORI Nummer des Absenders (nach Möglichkeit auch die GB EORI Nummer)
- EORI Nummer des Empfängers
- Präferenznachweis bzw. REX Erklärung