Umsetzung des EU-Mobilitätspaketes
Die Umsetzung des EU-Mobilitätspaketes geht in die nächste Phase – sie enthält umfangreiche und notwendige Änderungen, die einen großen Einfluss auf die Kapazität im Straßengüterverkehr in Europa und auf das Kostenniveau haben werden.
Seit dem 02. Februar 2022 wird die Umsetzung des EU-Mobilitätspakets I fortgesetzt. Diese Reform ist ein positiver und notwendiger Schritt, der in erster Linie die Arbeitsbedingungen für Fahrer in ganz Europa verbessern und angleichen soll. Es stellt die bisher größte Änderung der EU-Straßenverkehrsvorschriften dar.
Das Mobilitätspaket beinhaltet neue gesetzliche Vorschriften und Änderungen, auf die DSV keinen Einfluss hat. Eine Zusammenfassung der aktuellen Bestimmungen finden Sie hier: EU-Mobilitätspaket – Änderungen im Februar 2022
Die neuen gesetzlichen Vorgaben werden einen großen Einfluss auf die Kapazität im Straßengüterverkehr in Europa und auf das Kostenniveau haben. Unter anderem sind folgende Auswirkungen zu erwarten:
- Weitere Reduzierung der verfügbaren Kapazitäten
- Weniger effizienterer Nutzung der vorhandenen Kapazitäten
- Geänderte und kostenintensivere Produktionslösungen
- Geänderte Durchlaufzeiten
- Verstärkte Nachverfolgung und Verwaltung in der Transportkette
Um die Qualität und Lieferzeiten trotz dieser umfangreichen Marktveränderungen aufrecht erhalten zu können, muss DSV die zusätzlichen Kosten ab dem 01. März 2022 in Form eines Zuschlags weiterberechnen. Die Höhe des sogenannten „European Mobility Floater“ kann von Land zu Land variieren.