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Änderung des Zoll-Prozesses im Rahmen des ICS 2.0

DSV informiert über eine bevorstehende Änderung des Zoll-Prozesses im Rahmen des „Import Control System 2.0“, kurz ICS 2.0

DSV Air & Sea Flugzeug beim Laden

Am 31.12.2022 und am 01.03.2023 treten gesetzliche Änderungen für ICS 2.0 in Kraft, die alle Luftfrachtsendungen betreffen, die in die oder durch die Europäische Union, die Schweiz und Norwegen fliegen.

ICS steht für Import Control System, das ist das System der Europäischen Union, das jetzt für die Bearbeitung der ENS (Entry Summary Declaration) verwendet wird. Mit dem ICS-System führen die Zollbehörden eine elektronische Sicherheitsprüfung für Waren durch, die für die EU-Sicherheitszone (EU, CH, NO) bestimmt sind oder durch diese hindurchgeführt werden. 

DSV muss diese zusätzlichen Informationen ab dem neuen Jahr in unsere Buchungen bei den Fluggesellschaften einfließen lassen.

Bitte stellen Sie sicher, dass wir die korrekten Informationen zur Verfügung haben, um einen reibungslosen Luftfrachtprozess wie heute zu gewährleisten. Wir werden unsere Kunden über die kommenden Änderungen im ICS 2.0 auf dem Laufenden halten, sobald weitere Informationen verfügbar sind.

Über ICS 2.0:
ICS 2.0 ist ein völlig neues System, das ICS 1.0 ablöst und in drei Phasen eingeführt wird:

Phase 1 wurde am 15. März 2021 eingeführt und wirkt sich auf Luftexpress- und Postluftverkehr aus. Die Express- und Postunternehmen müssen einen Vorladedatensatz übermitteln, bevor die Fracht im Abgangsland in das Flugzeug verladen wird. 
Phase 2 wird voraussichtlich am 1. März 2023 eingeführt und wird sich auf alle Luftfracht auswirken, die in die betroffenen Länder eingeführt wird. Für alle Luftfracht, die in die EU, die CH und NO einfliegt oder durch sie hindurchfliegt, muss ein Vorladungsdatensatz in ICS 2.0 eingereicht werden. Zusätzlich zu diesen Vorladedatensätzen müssen die Betreiber die ENS-Daten vor dem Eintreffen ausfüllen.
Phase 3 wird voraussichtlich am 1. März 2024 eingeführt und wird sich auf alle anderen Modalitäten (Seefracht, Straße und Schiene) auswirken.

Kommende Änderung am 31.12.2022:
Zum 31. Dezember 2022 wird die EU auch Änderungen bei der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung einführen. Sobald Waren aus einem Flugzeug entladen werden, werden sie in die Zwischenlagerung gebracht. Die Fluggesellschaft oder Bodenabfertiger muss eine Erklärung zur vorübergehenden Verwahrung abgeben, bevor das Flugzeug am Flughafen eintrifft.

Ab dem 31. Dezember 2022 muss die Erklärung zur vorübergehenden Verwahrung die folgenden Informationen auf HAWB- und MAWB-Ebene enthalten:

1. 6-stelliger HS-Code (Harmonisiertes System)

2. Registrierungs- und Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten (EORI) des Empfängers und des Anmelders


Diese Daten sind dieselben, die für das ICS 2.0, das am 1. März 2021 eingeführt wurde, erforderlich sind.

In Vorbereitung auf die bevorstehenden Änderungen ist es außerdem wichtig, dass eine korrekte Warenbeschreibung in den HAWB und MAWB eingegeben wird. Das bedeutet, dass aus der Warenbeschreibung für die Zollbehörden klar hervorgeht, um welche Art von Waren es sich handelt, welchen Zweck sie haben und woraus sie bestehen. Vage Beschreibungen wie Muster, Ersatzteile, Bekleidung usw. sollten vermieden werden. 
Ein Beispiel für eine falsche und eine richtige Warenbeschreibung: Falsch: Kunsthandwerk / Richtig ist: Vasen, Schalen aus Keramik.
Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden über akzeptable und nicht akzeptable Warenbeschreibungen veröffentlicht. Der Link dazu ist hier zu finden.


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