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Geänderte Zollvorschriften für Sendungen nach Bangladesch

Kundeninformation über geänderte Zollvorschriften für Luftfracht-Sendungen nach Bangladesch

DSV Airplane

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Zollbehörde neue Vorschriften für Sendungen nach Bangladesch eingeführt hat. Gemäß der allgemeinen Anordnung müssen alle Sendungen, die nach Bangladesch geflogen werden, seit dem 1. Juli 2023 über eine Empfängeridentifikationsnummer (CIN) oder über eine Geschäftsidentifikationsnummer (BIN) verfügen. Falls noch nicht geschehen, berücksichtigen Sie dies bitte bei der Übermittlung Ihrer zukünftigen Transportaufträge an DSV und senden uns bei Transporten nach Bangladesch die entsprechende Identifikationsnummer. 

Ohne Steueridentifikationsnummer ist keine Zollabfertigung möglich und es fallen zusätzliche Lagergebühren an, da die Sendungen am Bestimmungsort zurückgehalten werden. Zudem ist mit Strafen seitens des bangladeschischen Zolls gemäß Abschnitt 156 des Zollgesetzes von 1969 zu rechnen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. 

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