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Emissionshandelsverpflichtung in der Schifffahrt

Schiffsverkehr wird ab 2024 in den EU-Emissionshandel einbezogen, um den Klimaschutz zu unterstützen.

Seefracht

Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) wird zum 01. Januar 2024 in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union aufgenommen. Die EU-Richtlinie zum Emissionshandelssystem (ETS) hat zum Ziel die CO2-Emissionen der weltweiten Schifffahrt in den kommenden Jahren zu reduzieren, um bis spätestens 2050 kohlenstoffneutral zu sein.

Die Emissionshandelsverpflichtung kommt in drei Stufen zur Anwendung: 2024 müssen Seeverkehrsunternehmen Zertifikate für 40 Prozent ihrer Emissionen erwerben, 2025 für 70 Prozent und 2026 schließlich für 100 Prozent. Ab 2024 fallen alle Fahrten zwischen den EU-Häfen zu 100 Prozent unter das EU-ETS. Für Fahrten zwischen einem EU-Hafen und einem Drittlandhafen werden 50 Prozent in Betracht gezogen. Neben CO2 werden ab 2026 auch andere kritische Treibhausgase wie Methan und Lachgas in die Berechnungen miteinbezogen.

Die den Reedereien entstehenden Kosten werden über die Logistikkette an die Wirtschaftsteilnehmer weitergegeben, die Schiffe für ihre Transporte nutzen. Die Einbeziehung der Schifffahrt in das Emissionshandelssystem liegt außerhalb der Kontrolle von DSV und verursacht erhöhte Kosten, die wir leider an unsere Kunden weitergeben müssen.

Genaue Abrechnungsmodelle liegen noch nicht vor. Aktuell überprüfen wir, in welchem Umfang sich die neuen Vorschriften auf die Transporte auswirken werden.

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