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Zollrechtliche Änderungen in der Schweiz und Großbritannien

Für grenzüberschreitende Verkehre durch die Schweiz und Großbritannien müssen Lkw künftig ein Transitdokument erstellen.

DSV Lkws auf Straße

Schweiz:
Im März 2024 wurde der Transitverkehr in der Schweiz auf Passar 1.0 (NCTS 5) umgestellt. Folglich ergibt sich die rechtliche Verpflichtung, für alle Lkw ein Transitdokument (T1/T2) zu erstellen, die in der Schweiz entladen bzw. diese passieren möchten. Dies gilt vor allem für Sammelgutverkehre in die Schweiz. Die Übergangsphase und Möglichkeit mit einem Geleitschein ab der Grenze zur Verzollungsplattform zu gelangen, ist Ende August ebenfalls ausgelaufen. 

Großbritannien:

Ab dem 31. Oktober 2024 ist die Abgabe einer Sicherheitserklärung (Safety & Security Declaration, SSD) verpflichtend für jede Sendung, die aus der EU nach Großbritannien verbracht wird. 

Die Sicherheitserklärung ist die letzte Stufe, die im Rahmen des Brexits durch die britischen Zollbehörden umgesetzt wird. Sie dient den britischen Grenzbehörden zur Bewertung des potenziellen Risikos für ihr Hoheitsgebiet, das von grenzüberschreitenden Waren ausgeht. 

Um den Prozess sicherstellen zu können, benötigt DSV für alle Lkw ein Transitdokument (T1/T2), die das Vereinigte Königreich als finales Ziel haben. Dies gilt vor allem für Sammelgutverkehre nach Großbritannien. 

Für beide Länder gilt:

Ausgenommen hiervon sind weiterhin sämtliche Direktlieferungen und Teil-/Komplettladungen (LTL/FTL), welche direkt an der Grenze verzollt bzw. zolltechnisch behandelt werden. 

Für die Erstellung des o.g. Transitdokuments (T1/T2) benötigen wir daher zwingend für jede Sendung ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), unabhängig vom Warenwert und/oder Gewicht. Die Freiregelung bzw. Ausfuhr ohne Ausfuhrbegleitdokument (ABD), bei Waren mit einem Warenwert kleiner als 1.000 €, fällt somit weg.

Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass Sie das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) in das DSV Online-Portal „myDSV“ hochladen oder es als Original PDF (generiertes PDF-Dokument – kein Scan) an Ihren zuständigen DSV-Ansprechpartner senden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei DSV. 

 

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