Neue EU-Regularien im Bereich Nachhaltigkeit
Um den Übergang zu Netto-Null-Emissionen im Verkehrssektor zu beschleunigen, führt die EU eine Reihe von Regulierungsinitiativen durch, die die Kosten der CO2-Emissionen erhöhen werden.
13.11.2024
Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission das „Fit for 55“-Paket auf den Weg gebracht, das es der EU ermöglichen soll, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegen-über dem Stand von 1990 zu senken und schließlich bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Das „Fit for 55"-Paket umfasst eine Reihe neuer Systeme, Initiativen und Verordnungen. Neben EU-spezifischen Vorgaben gibt es in der Luftfracht auch globale Bemühungen zur Emissionssenkung, zum Beispiel durch die Maßnahme CORSIA. Verschiedene Regeln kommen derzeit bereits zum Einsatz, diese sollen 2025 um weitere Vorschriften ergänzt werden. Im Folgenden möchten wir Ihnen die entsprechenden Neuerungen vorstellen.
Seefracht
In der Seefracht gilt seit 2024 das EU-Emissionshandelssystem (ETS). Es legt eine Obergrenze für die Gesamtmenge der Treibhausgase fest, die von Unternehmen in der EU in einem bestimmten Jahr ausgestoßen werden dürfen. Unternehmen, die dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen, müssen Zertifikate auf der Grundlage der von ihnen emittierten Treibhausgasmenge kaufen. Bisher wurden allen Fracht- und Passagierschiffen mit einer Bruttoraumzahl von 5.000 oder mehr 40 % der Co2-Emissionen angerechnet. Ab 2025 sind es bereits 70 %.
Mit FuelEUMaritime tritt 2025 eine neue Verordnung in Kraft, die den nachhaltigen kommerziellen Seeverkehr in der EU fördern soll, indem sie verbindliche Grenzwerte für die Treibhausgasintensität der an Bord verwendeten Energie festlegt. Sie verpflichtet zur Verwendung von mindestens 2 % regenerativer Kraftstoffe in 2025 und bis zu 80 % in 2050. Außerdem schreibt die Verordnung vor, Landstrom oder emissionsfreie Technologie am Liegeplatz zu verwenden.
Luftfracht
2023 verabschiedete die Europäische Union die Verordnung zur Gewährleistung gleicher Wettbe-werbsbedingungen für den nachhaltigen Luftverkehr, auch bekannt als ReFuelEU Aviation. Mit der Verordnung soll der nachhaltige kommerzielle Luftverkehr in der EU gefördert werden, indem ver-bindliche Beimischungsquoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) festgelegt werden. Ab 2025 ist eine SAF-Beimischung von 2 % verpflichtend.
Seit 2012 muss jede Fluggesellschaft, die innerhalb Europas Flüge durchführt, für ihre CO2-Emissionen im Rahmen des EU ETS entsprechende CO2-Zertifikate erwerben. Aufgrund einer um-fassenden Reform des ETS für den Luftverkehr soll die kostenfreie Zuteilung von Emissionszertifi-katen an Fluggesellschaften bis 2026 komplett auslaufen. 2025 sind geringe Auswirkungen zu er-warten, da Luftfracht hauptsächlich interkontinental abgewickelt wird. Allerdings wird das Hub-Feeding als Teil der Transportkette für europäische Fluggesellschaften teurer. Zertifikate, die heute kostenlos sind, werden im kommenden Jahr um 50 % reduziert.
CORSIA ist eine globale Initiative für ein Kohlenstoffausgleichs- und -reduzierungssystem zur Sen-kung der CO2-Emissionen bei internationalen Flügen. Es kommt bereits heute in der EU, Nordame-rika und einigen asiatischen Ländern zur Anwendung. Emissionen werden reduziert, indem die Flug-gesellschaften weltweit CO2-senkende Klimaschutzprojekte finanzieren, in denen in entsprechender Größenordnung die Emissionen aus dem Luftverkehr kompensiert werden. Derzeit ist die Teilnahme der Länder freiwillig und wird auch 2025 nicht verpflichtend sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich die langfristigen Kosten, die aufgrund der neuen EU-Regularien anfallen, nur schwer abschätzen, da viele Faktoren den künftigen Preis beeinflussen werden. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen bezüglich der Umsetzung der EU-Regularien ab dem 1. Januar 2025 und deren Auswirkungen auf die von uns angebotenen Dienstleistungen weiterhin auf dem Laufenden.
Seefracht
In der Seefracht gilt seit 2024 das EU-Emissionshandelssystem (ETS). Es legt eine Obergrenze für die Gesamtmenge der Treibhausgase fest, die von Unternehmen in der EU in einem bestimmten Jahr ausgestoßen werden dürfen. Unternehmen, die dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen, müssen Zertifikate auf der Grundlage der von ihnen emittierten Treibhausgasmenge kaufen. Bisher wurden allen Fracht- und Passagierschiffen mit einer Bruttoraumzahl von 5.000 oder mehr 40 % der Co2-Emissionen angerechnet. Ab 2025 sind es bereits 70 %.
Mit FuelEUMaritime tritt 2025 eine neue Verordnung in Kraft, die den nachhaltigen kommerziellen Seeverkehr in der EU fördern soll, indem sie verbindliche Grenzwerte für die Treibhausgasintensität der an Bord verwendeten Energie festlegt. Sie verpflichtet zur Verwendung von mindestens 2 % regenerativer Kraftstoffe in 2025 und bis zu 80 % in 2050. Außerdem schreibt die Verordnung vor, Landstrom oder emissionsfreie Technologie am Liegeplatz zu verwenden.
Luftfracht
2023 verabschiedete die Europäische Union die Verordnung zur Gewährleistung gleicher Wettbe-werbsbedingungen für den nachhaltigen Luftverkehr, auch bekannt als ReFuelEU Aviation. Mit der Verordnung soll der nachhaltige kommerzielle Luftverkehr in der EU gefördert werden, indem ver-bindliche Beimischungsquoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) festgelegt werden. Ab 2025 ist eine SAF-Beimischung von 2 % verpflichtend.
Seit 2012 muss jede Fluggesellschaft, die innerhalb Europas Flüge durchführt, für ihre CO2-Emissionen im Rahmen des EU ETS entsprechende CO2-Zertifikate erwerben. Aufgrund einer um-fassenden Reform des ETS für den Luftverkehr soll die kostenfreie Zuteilung von Emissionszertifi-katen an Fluggesellschaften bis 2026 komplett auslaufen. 2025 sind geringe Auswirkungen zu er-warten, da Luftfracht hauptsächlich interkontinental abgewickelt wird. Allerdings wird das Hub-Feeding als Teil der Transportkette für europäische Fluggesellschaften teurer. Zertifikate, die heute kostenlos sind, werden im kommenden Jahr um 50 % reduziert.
CORSIA ist eine globale Initiative für ein Kohlenstoffausgleichs- und -reduzierungssystem zur Sen-kung der CO2-Emissionen bei internationalen Flügen. Es kommt bereits heute in der EU, Nordame-rika und einigen asiatischen Ländern zur Anwendung. Emissionen werden reduziert, indem die Flug-gesellschaften weltweit CO2-senkende Klimaschutzprojekte finanzieren, in denen in entsprechender Größenordnung die Emissionen aus dem Luftverkehr kompensiert werden. Derzeit ist die Teilnahme der Länder freiwillig und wird auch 2025 nicht verpflichtend sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich die langfristigen Kosten, die aufgrund der neuen EU-Regularien anfallen, nur schwer abschätzen, da viele Faktoren den künftigen Preis beeinflussen werden. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen bezüglich der Umsetzung der EU-Regularien ab dem 1. Januar 2025 und deren Auswirkungen auf die von uns angebotenen Dienstleistungen weiterhin auf dem Laufenden.
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