Kennzeichnungspflicht für Pakete mit erhöhtem Gewicht
Ab 2025 sind im Zuge des neuen Postgesetzes Pakete mit erhöhtem Gewicht kennzeichnungspflichtig.
10.12.2024
Im Juli 2024 wurde das neue Postgesetz (PostG) verabschiedet, das am 01.01.2025 in Kraft tritt. Ziel des Gesetzes ist eine grundlegende Modernisierung des Post- und Paketmarktes. Diese wirkt sich auch auf die Transport- und Logistikbranche aus.
Neben der üblichen korrekten Übermittlung des Paketgewichtes, kommt im Zuge der Reform eine Kennzeichnungspflicht für Pakete mit erhöhtem Gewicht hinzu – sowohl für nationale als auch internationale Sendungen.
Folgende Kennzeichnungspflicht tritt ab Januar 2025 für Pakete in zwei Gewichtskategorien in Kraft:
Sollten Sie Ihre Sendung über unser Serviceportal myDSV buchen, erstellt DSV automatisch die gesetzeskonformen Paketlabels für die Gewichtskategorien > 10 – 20 kg sowie > 20 – 31,5 kg.
Die Verantwortung für Sie als Versender liegt darin, die Bruttogewichtsangaben pro Packstück korrekt zu erfassen bzw. zu übermitteln und das im Rahmen der Buchung erstellte Versandlabel am Packstück anzubringen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei DSV.
Neben der üblichen korrekten Übermittlung des Paketgewichtes, kommt im Zuge der Reform eine Kennzeichnungspflicht für Pakete mit erhöhtem Gewicht hinzu – sowohl für nationale als auch internationale Sendungen.
Folgende Kennzeichnungspflicht tritt ab Januar 2025 für Pakete in zwei Gewichtskategorien in Kraft:
- Packstücke von > 10 – 20 kg müssen mit einem Hinweis auf ihr „erhöhtes Gewicht“ gut sichtbar und leicht verständlich gekennzeichnet werden.
- Packstücke von > 20 – 31,5 kg müssen ebenfalls mit einem gut sichtbaren und leicht verständlichen Hinweis auf das „hohe Gewicht“ gekennzeichnet sein, der sich vom ersten unterscheidet.
Sollten Sie Ihre Sendung über unser Serviceportal myDSV buchen, erstellt DSV automatisch die gesetzeskonformen Paketlabels für die Gewichtskategorien > 10 – 20 kg sowie > 20 – 31,5 kg.
Die Verantwortung für Sie als Versender liegt darin, die Bruttogewichtsangaben pro Packstück korrekt zu erfassen bzw. zu übermitteln und das im Rahmen der Buchung erstellte Versandlabel am Packstück anzubringen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei DSV.
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