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Zollrechtliche Vorgaben im Warenverkehr: Einführung von ICS2 und GB ENS-Anforderungen

Die Europäische Union führt neue Zollregularien ein, um für größere Sicherheit beim Warenverkehr zu sorgen.

Lkw auf Straße

ICS2 (Import Control System 2) für alle Verkehrsträger ab 1. April 2025
Ab dem 1. April 2025 führt die Europäische Union das Zollrisikomanagementsystem ICS2 für den Straßen- und Schienengüterverkehr ein. Es ersetzt das bisherige Einfuhrkontrollsystem (ICS) und soll die Sicherheit von Waren, die in die EU gelangen, durch verstärkte Erfassung und Bewertung von Einfuhrdaten verbessern sowie zur Modernisierung des Zollwesens beitragen. Es gilt für alle Einfuhren in die EU (ausgenommen EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) und betrifft vor allem Straßensendungen aus dem Vereinigten Königreich, der Türkei und Nicht-EU-Ländern.

Welche Informationen sind für ICS2-Anträge erforderlich?
Spediteure und Importeure müssen Vorabinformationen über Waren liefern, die in die EU versandt werden, um eine Risikobewertung durch die Zollbehörden zu ermöglichen. Für die ICS2 sind der EORI-Code des Einführers, die vollständige und genaue Beschreibung der Waren sowie der 6-stellige HS-Code zur korrekten Klassifizierung der Waren erforderlich. 

Die Nichteinhaltung der ICS2 kann erhebliche Strafen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen, Verzögerungen bei der Abfertigung von Waren und sogar die Beschlagnahme von Sendungen. Um diese Folgen zu vermeiden, müssen sich alle Beteiligten unbedingt an die Vorschriften halten.

Auswirkungen auf den Betrieb aufgrund von ICS2
Die Umsetzung von ICS2 bringt neue Anforderungen an die Einhaltung der Zollvorschriften mit sich, die die Sendungsbearbeitung beeinflussen. Der Fokus auf Risikobewertung und Sicherheit erfordert Schulungen und neuen Verfahren. Unser Zollsystem und die Abläufe wurden angepasst, und wir arbeiten eng mit Kunden zusammen, um die komplexen Anforderungen zu erfüllen.

GB ENS (Great Britain Entry Summary Declaration), gültig seit 31. Januar 2025
Am 31. Januar 2025 hat das Vereinigte Königreich die GB ENS-Anforderungen eingeführt, zu denen die Übermittlung von Vorabinformationen für Waren gehört, die aus der EU nach Großbritannien verbracht werden. Dies ist Teil des Goods Vehicle Movement Service (GVMS), der die Sicherheit und die Zolleffizienz verbessern soll.

Welche Informationen sind für die Sicherheitserklärung erforderlich?
Alle Importeure müssen vor dem Eintreffen der Waren an der Grenze eine Sicherheitserklärung vorlegen. Diese Anforderung gilt für alle aus der EU eingeführten Waren. Die Erklärung muss unter anderem folgende Angaben enthalten: Beschreibung der Waren, Ursprung der Waren, Angaben zur Sendung, Angaben zum Einführer, alle relevanten Versandinformationen (z.B. Transportart) sowie sicherheitsrelevante Angaben gemäß den Zollvorschriften.
Die Nichtvorlage der erforderlichen Erklärung kann zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, zu Geldstrafen oder sogar zur Beschlagnahme der Waren führen. Um diese Folgen zu vermeiden, ist es wichtig, alle Anforderungen zu erfüllen.

Auswirkungen auf den Betrieb aufgrund von GB ENS
Ähnlich wie ICS2 hat GB ENS Auswirkungen auf den Betrieb und geht einher mit Schulungen zu den neuen Compliance-Anforderungen, erhöhter Datenübermittlung, Koordinierung mit Kunden, Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe sowie Risiko- und Sicherheitsmanagement.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offiziellen EU-Seiten:
ICS2 – Europäische Kommission, FAQ – Europäische Kommission und GB ENS

 

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