Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Gefahrenklasse 7 Radioaktive Stoffe
Als radioaktive Stoffe der Klasse 7 gelten in den Gefahrgutvorschriften alle Stoffe, die Radionuklide enthalten, deren Aktivitätskonzentration und Gesamtaktivität bestimmte vordefinierte Werte überschreiten. Ein Radionuklid ist ein Atom mit einem instabilen Kern, das daher einem radioaktiven Zerfall unterliegt.
Innerhalb der Gefahrstoffe der Klasse 7 gibt es keine Unterteilungen oder Unterklassen, allerdings können Transportetiketten und Frachttransportplaketten je nach berechnetem Transportindex variieren. In den meisten Fällen entsprechen die Plakate für den Gütertransport dem Modell 7D.
Beispiele für häufig transportierte radioaktive Stoffe
Dichtemessgeräte, Produkte aus abgereichertem Uran, Feuerlöschsysteme, Rauchmelder, medizinische Isotope und Röntgengeräte.