Gefahrenklasse 7 Radioaktive Stoffe
Als radioaktive Stoffe der Klasse 7 gelten in den Gefahrgutvorschriften alle Stoffe, die Radionuklide enthalten, deren Aktivitätskonzentration und Gesamtaktivität bestimmte vordefinierte Werte überschreiten. Ein Radionuklid ist ein Atom mit einem instabilen Kern, das daher einem radioaktiven Zerfall unterliegt.
Beispiele für häufig transportierte radioaktive Stoffe
Dichtemessgeräte, Produkte aus abgereichertem Uran, Feuerlöschsysteme, Rauchmelder, medizinische Isotope und Röntgengeräte.
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