Vorbereitung auf E-Rechnungen in Deutschland
Bitte teilen Sie uns über unser Formular mit, wie Ihr Unternehmen künftig Rechnungen von DSV erhalten möchte
Deutschland führt verbindliche Anforderungen für die qualifizierte elektronische Rechnungsstellung bei inländischen B2B-Transaktionen ein. DSV bereitet sich darauf vor, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Kunden dabei zu unterstützen, Rechnungen in einem strukturierten, konformen Format zu erhalten. Um DSV dabei zu helfen, die richtige Methode zur Rechnungszustellung für Ihr Unternehmen zu konfigurieren, füllen Sie bitte das folgende Formular aus: Germany eInvoicing – Angaben zur Rechnungszustellung
Über das Formular erfassen wir Ihr bevorzugtes Rechnungsformat und die erforderlichen Zustellungsinformationen, um eine unterbrechungsfreie Rechnungszustellung zu gewährleisten.
Was ändert sich?
- Deutschland verlangt von Unternehmen die Umstellung auf strukturierte elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen (Business-to-Business).
- Diese sog. E-Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, die sicherstellt, dass Rechnungsdaten in einem strukturierten Format bereitgestellt werden, das elektronisch ausgetauscht und verarbeitet werden kann.
- Umsetzungsfristen:
- Eingehende E-Rechnungen: ab 1. Januar 2025 verbindlich.
- Ausgehende E-Rechnungen: ab 1. Januar 2027 verbindlich für Unternehmen mit einem Umsatz von über 800.000 Euro im Jahr. Da der Umsatz der DSV-Gesellschaften in Deutschland jeweils über dieser Grenze liegt, bereiten wir uns darauf vor, ab dem 1. Januar 2027 konforme E-Rechnungen auszustellen.
- Ausgehende E-Rechnungen: ab 1. Januar 2028 verpflichtend für Unternehmen unterhalb dieser Schwelle.
Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Leitlinien des Bundesministeriums der Finanzen: FAQ zur elektronischen Rechnungsstellung des Bundesministeriums der Finanzen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
Das Standardformat für elektronische Rechnungen von DSV
DSV hat ZUGFeRD als Standardformat für elektronische Rechnungen an Kunden in Deutschland ausgewählt. Das bedeutet, dass DSV elektronische Rechnungen im ZUGFeRD-Format ausstellt, sofern Ihr Unternehmen nicht ausdrücklich ein anderes unterstütztes Format anfordert.
ZUGFeRD:
- kombiniert eine PDF-Rechnung mit eingebetteten strukturierten XML-Daten
- basiert auf der Norm EN 16931
- kann über die Unternehmens-E-Mail ausgetauscht werden
- ermöglicht es Kunden, eine lesbare Rechnung zu erhalten, und unterstützt gleichzeitig die elektronische Verarbeitung
Kunden können E-Rechnungen auch im XRechnung-Format erhalten.
XRechnung:
- ist ein strukturiertes XML-Format
- entspricht der Norm EN 16931
- kann je nach Einrichtung des Kunden über das PEPPOL-Netzwerk ausgetauscht werden
Wenn Sie XRechnung über PEPPOL erhalten möchten, teilen Sie DSV bitte Ihre PEPPOL-ID mit, indem Sie das Formular (Germany eInvoicing – Angaben zur Rechnungszustellung) ausfüllen.
Was DSV tun wird
DSV wird:
- die Zustellung von E-Rechnungen in einem konformen E-Rechnungsformat vorbereiten.
- ZUGFeRD als Standardformat für E-Rechnungen für Kunden in Deutschland verwenden.
- die Zustellung per XRechnung unterstützen, wenn dies vom Kunden gewünscht wird und die erforderliche PEPPOL-ID vorliegt.
- das richtige E-Rechnungsformat und die Zustellungsmethode auf der Grundlage der von Ihrem Unternehmen bereitgestellten Informationen einrichten.
Erforderliche Maßnahmen seitens Ihres Unternehmens
Um eine unterbrechungsfreie Rechnungszustellung zu gewährleisten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und geben Sie die angeforderten Informationen an: Germany eInvoicing – Angaben zur Rechnungszustellung
Im Formular werden Sie gebeten, Folgendes zu bestätigen:
- Ihr bevorzugtes E-Rechnungsformat:
- ZUGFeRD (Standardformat von DSV)
- XRechnung (falls von Ihrem Unternehmen gefordert)
- Die E-Mail-Adresse Ihrer Finanz- oder Kreditorenbuchhaltung für den Empfang von E-Rechnungen von DSV
- Ihre PEPPOL-ID (falls Sie XRechnung über PEPPOL empfangen möchten)
DSV wird die bereitgestellten Informationen prüfen und sich gegebenenfalls mit Ihrer Finanz- oder Kreditorenbuchhaltung in Verbindung setzen, um die Angaben zur Rechnungszustellung zu validieren, bevor die Zustellung von E-Rechnungen eingerichtet wird.
Sollten Sie Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland, zu den unterstützten Rechnungsformaten, den Übermittlungskanälen, den Onboarding-Maßnahmen oder den erforderlichen Schritten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre gewohnte Ansprechperson bei DSV.
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit bei der Vorbereitung auf die deutschen Anforderungen an die qualifizierte elektronische Rechnungsstellung. DSV setzt sich dafür ein, seinen Kunden einen reibungslosen und vorschriftsmäßigen Übergang zu ermöglichen.