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Stand: Januar 2026
Seitdem die Schweizerische Nationalbank SNB im Januar 2015 den Mindestumrechnungskurs von 1,20 CHF pro Euro aufgehoben hat, unterliegt der Wechselkurs von Euro (EUR) zu Schweizer Franken (CHF) erheblichen Schwankungen. Dies stellt für die von DSV erbrachten Dienstleistungen in der Schweiz einen zunehmend unkalkulierbaren Kostenfaktor dar. Diese von uns nicht beeinflussbaren Währungskosten müssen in Form eines variablen Währungszuschlags kompensiert werden.

Im April 2015 hat sich die ehemals Schenker Deutschland AG deshalb erstmals eine variable Methodik zur Festlegung eines separaten Währungszuschlags für Stückgut-Transporte von und in die Schweiz eingeführt.

Der monatlich wechselnde Währungszuschlag Schweiz*, der auf die Tarif-Raten im Stückgutverkehr berechnet wird, kann aus folgender Tabelle entnommen werden:

Wechselkurs CHF von Wechselkurs CHF bis zu EUR Währungszuschlag
1,20 1,25 1,0 0,00%
1,15 1,19 1,00 1,50%
1,10 1,14 1,00 3,50%
1,05 1,09 1,00 5,50%
1,00 1,04 1,00 7,50%
0,95 0,99 1,00 9,50%
0,90 0,94 1,00 11,50%

 

Historische Entwicklung des Währungszuschlags bei DSV:

Betrachtungszeitraum Niveau Wechselkurs EUR - CHF Währungszuschlag Schweiz Gültig ab
Dezember / Januar 2026 0,93 11,50% 01.02.2026
November / Dezember 2025 0,93 11,50% 01.01.2026
Oktober / November 2025 0,93 11,50% 01.12.2025
September / Oktober 2025 0,93 11,50% 01.11.2025
August / September 2025 0,94 11,50% 01.10.2025
Juli / August 2025 0,94 11,50% 01.09.2025
Juni / Juli 2025 0,94 11,50% 01.08.2025
Mai / Juni 2025 0,94 11,50% 01.07.2025
 April / Mai 2025 0,94 11,50% 01.06.2025
 März / April 2025 0,95 9,50% 01.05.2025
 Februar / März 2025 0,95 9,50% 01.04.2025
 Januar / Februar 2025 0,94 11,50% 01.03.2025

 

Rechnerische Herleitung:

Der Zuschlag ergibt sich aus den anteilig gestiegenen Wertschöpfungskosten, die in der Schweiz erbracht und somit in Schweizer Franken vergütet werden müssen.

Zur Berechnung des Währungszuschlags orientiert sich DSV am Mittelwert des Wechselkurses von Euro zu Schweizer Franken eines definierten Zeitraums. Dieser richtet sich nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des aktuellen Währungszuschlags –  vom 16. Tag des Vorvormonats bis zum 15. Tag des Vormonats.**

Ein Beispiel: Der Währungszuschlag im April 2015 basiert auf dem Mittelwert des Wechselkurses vom 16. Februar bis 15. März 2015.

Was bedeutet das konkret?

Bei Anstieg des Wechselkurses von Euro zu Schweizer Franken profitieren Sie als Kunde von DSV automatisch. Im Gegenzug erhöht sich der Währungszuschlag, wenn der Wechselkurs signifikant sinkt. Der Währungszuschlag wird monatlich an die reale Situation angepasst.

* Das hier dargestellte Währungsfloating-Modell gilt ebenfalls für Sendungen von und nach Liechtenstein, das ebenfalls den Schweizer Franken als offizielle Währung hat.
** Als Quelle dient der offizielle Wechselkurs EUR-CHF der Europäischen Zentralbank (EZB). Den Link zur EZB finden Sie hier.

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