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Stoffe und Gegenstände der Klasse 5 wurden einer von zwei Unterklassen zugeordnet.
Klasse 5.1 / 5.2 - Oxidationsmittel und organisches Peroxid

Gefahrenklasse 5.1: Entzündliche Stoffe

Klasse 5.1 sind Stoffe, die zwar an sich nicht unbedingt brennbar sind, aber im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff die Verbrennung anderer Materialien und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten, verursachen oder dazu beitragen können. Oxidierende Stoffe können sowohl in fester als auch in flüssiger Form vorliegen.

Verpackungsgruppen

Der Klasse 5.1 ist eine Verpackungsgruppe zugeordnet, die den Grad der Gefahr angibt.

Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr

Beispiele für häufig transportierte oxidierende Stoffe

Ammoniumnitrat, Chlorate, Nitrate, Nitrite, Peroxide, Calciumhypochlorit, Calciumnitrat, Calciumperoxid, Wasserstoffperoxid.
Klasse 5.2 - Organische Peroxide

Gefahrenklasse 5.2: Organische Peroxide

Stoffe der Klasse 5.2 werden unterteilt in:

P1 Organische Peroxide, die keine Temperaturkontrolle erfordern
P2 Organische Peroxide, die eine Temperaturkontrolle erfordern

Organische Peroxide unterliegen bei normalen oder erhöhten Temperaturen einer exothermen Zersetzung. Die Zersetzung kann durch Hitze, Kontakt mit Verunreinigungen (z. B. Säuren, Schwermetallverbindungen, Amine), Reibung oder Stoß eingeleitet werden. Die Zersetzungsgeschwindigkeit steigt mit der Temperatur und variiert je nach organischer Peroxidformulierung. Bei der Zersetzung können schädliche oder entzündliche Gase oder Dämpfe freigesetzt werden. Bei bestimmten organischen Peroxiden muss die Temperatur während des Transports kontrolliert werden. Einige organische Peroxide können sich explosionsartig zersetzen, insbesondere wenn sie eingeschlossen sind. Diese Eigenschaft kann durch die Zugabe eines Verdünnungsmittels oder die Verwendung einer geeigneten Verpackung verändert werden. Viele organische Peroxide brennen stark und der Kontakt mit Augen und Haut ist zu vermeiden. Einige organische Peroxide verursachen bereits bei kurzem Kontakt schwere Augenverletzungen oder wirken ätzend auf die Haut.

Verpackungsgruppen

Den Gefahrgütern der Klasse 5.2 sind keine Verpackungsgruppen zugeordnet.

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