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Allgemeine Geschäftsbedingungen von DSV Protect

Allgemeine Geschäftsbedingungen von DSV Protect

DSV Protect ist ein optionaler Mehrwertdienst, der von DSV im Rahmen Ihres Transports bereitgestellt wird

DSV Protect schützt Sie vor Verlust oder Beschädigung Ihrer Ladung. DSV Protect bietet eine Entschädigung bis zu einem vorgeschriebenen Höchstbetrag (ohne jegliche Haftungsbeschränkung und auf first loss Basis), vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Bedingungen.

Präambel

DSV Protect ist ein optionaler Mehrwertdienst von DSV für unsere Kunden ausschließlich im Zusammenhang mit Ihren von DSV organisierten Transporten. Es schützt Sie vor Verlust oder Beschädigung Ihrer Ladung. DSV Protect bietet eine Entschädigung bis zu einem vorgeschriebenen Höchstbetrag (ohne jegliche Haftungsbeschränkung und auf Basis des ersten Verlusts), vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Bedingungen.

Definitionen

DSV Protect Bedingungen

Wir werden Sie für den Verlust oder die Beschädigung Ihrer Ladung entschädigen, während diese sich in unserer Obhut, Verwahrung oder Kontrolle befindet. 

Der Höchstbetrag, den DSV zahlt, richtet sich nach dem DSV Protect Service, der für Ihr spezifisches Land und Transportmittel eingeführt wurde (Informationen sind erhältlich unter www.protect.dsv.com oder in Ihrem örtlichen DSV-Büro).

Die allgemeinen Entschädigungsgrenzen betragen bis (wie im Land, in dem der Transport gebucht wird) angegeben: 

10.000 DKK/NOK/SEK/CNY oder 
EUR/USD/CHF/GBP/CAD 5.000 oder
JPY 500.000 / ZAR 1.000 oder
DSV Protect für XPress EUR/GBP 1.500

pro betroffener Sendung.

DSV Protect Bedingungen

Wir werden Sie nicht entschädigen für:

Dieser Service beinhaltet nicht die Erstattung von Speditionsgebühren und anderen Kosten für Güter, die vom Frachtführer in einem Seenothafen gelöscht werden

Ausgeschlossene Länder

Dieser Service steht nicht für Sendungen nach/aus Afghanistan, Zentralafrikanische Republik, Eritrea, Iran, Nordkorea, Liberia, Mali, Russland, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Westjordanland, Ukraine, Jemen zur Verfügung.

Sanktionsausschluss

Der Kunde ist nicht gegen Ansprüche geschützt, soweit die Bereitstellung eines solchen Schutzes DSV Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen gemäß Resolutionen der Vereinten Nationen oder den Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Vorschriften der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten aussetzen würde Staaten von Amerika oder ein anderes Land oder eine internationale Einrichtung, die Handels- oder Wirtschaftssanktionen verhängen.

Pflichten des Kunden

Der Anspruch muss DSV unverzüglich mitgeteilt werden

Das Lieferdokument, d.h. POD (Bill of lading, Airwaybill, CMR-Dokument o.ä.) muss mit sichtbarem Verlust und/oder Beschädigung vermerkt werden

Sichtbarer Schaden - Muss sofort und spätestens 5 Tage (außer samstags, sonntags und an Feiertagen) nach Lieferung gemeldet werden.

Nicht sichtbare Schäden - Müssen sofort und spätestens 7 Tage (außer samstags, sonntags und an Feiertagen) nach Lieferung gemeldet werden.

Im Falle einer verspäteten Meldung kann der Anspruch abgelehnt werden und der Kunde muss nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist, während sich die Ladung in unserer Obhut befand.

Recht und Zuständigkeit

Alle Streitigkeiten in Bezug auf DSV Protect unterliegen dem dänischen Recht und der Gerichtsbarkeit in Kopenhagen, Dänemark. 

Version: 2.3, 16. Januar 2025

Haben Sie Fragen? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns und wir finden die passende Lösung für Sie.
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