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Vorschriften für den Transport von Gefahrgut

Gefahrgut ist ein wesentlicher Bestandteil des modernen Lebens, stellt jedoch von Natur aus eine Gefahr für Leben und Umwelt dar, wenn es nicht ordnungsgemäß gehandhabt, gelagert und transportiert wird.

Nahezu jede Lieferung gefährlicher Güter beginnt und endet auf der Straße. Das kann entweder in einem Tank oder als Paket durch spezialisierte Fahrer erfolgen, die über eine Berufslizenz zum Führen von speziellen Gefahrgut-Fahrzeugen verfügen.

In Übereinstimmung mit den Vorschriften

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Unternehmen einen Sachverständigen benennen müssen, der sicherstellt, dass alle rechtlichen Anforderungen korrekt angewendet werden. Dabei legt er auch drei Hauptbeteiligte für Gefahrguttransporte fest:

  • Der Versender – Das Unternehmen, das die gefährlichen Güter versendet
  • Der Spediteur – Derjenige, der die gefährlichen Güter transportiert
  • Der Empfänger – Das Unternehmen, das die gefährlichen Güter erhält

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